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NEU BauGB 2026

Dr. Jens Wahlhäuser

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

Das Bundeskabinett hat Ende Mai 2026 das Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts auf den Weg gebracht, das noch Ende 2026 in Kraft treten soll. 

Mit dem Gesetz erfolgt eine umfassende Modernisierung des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes. 

Das Gesetz soll insbesondere das Bauen weiter beschleunigen. Hierzu werden u. a. ein überragendes öffentliches Interesse für die Wohnbebauung in angespannten Wohnungsmärkten eingeführt, die Umweltprüfung vereinfacht, das Bauleitplanverfahren gestrafft und vollständig digitalisiert ausgestaltet und Mehrfachbeteiligungen reduziert. Weiterhin werden soweit unionsrechtlich zulässig eine materielle Präklusion für Einwendungen gegen Bebauungspläne eingeführt, der Flächennutzungsplan aufgewertet und die Spielräume der Gemeinden bei Baugebietsausweisungen ausgeweitet. Neben Maßnahmen zur Verfahrensbeschleuningung und -vereinfachung werden mit dem Gesetz Änderungen vorgenommen, die der Stärkung der Gemeinwohlorientierung dienen (z.B. Regelungen zum für die Kommunen erleichterten Umgang mit Schrottimmobilien) sowie die Resilienz stärken (z.B. Regelungen zum Umgang mit der Verpflichtung aus dem europäischen Recht, den Anteil an Grünflächen und Baumüberschirmung in sog. städtischen Ökosystemgebieten zu erhalten und zu steigern).

Auch die Baunutzungsverordnung wird modernisiert. 

Im Raumordnungsgesetz wird eine vollständige Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen geregelt.

Des Weiteren wird zur Gewährleistung resilienter Raumstrukturen, einschließlich der Belange von Verteidigung und Zivilschutz, eine Ermächtigungsgrundlage für Bundesraumordnungspläne geschaffen. Ferner sollen die Regelungen ein stärkeres Gewicht erfahren, die der Erfüllung der strategischen Aufgabe der Raumordnung dienen, konkurrierende Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und auszugleichen; die Raumordnung soll Vorgaben für die Schaffung von benötigtem Wohnbauland in Ballungsräumen machen können.

Seminarinhalt

BauGB 2026

Überragendes öffentliches Interesse - Auswirkungen auf die kommunale Praxis

Straffen des Bauleitplanverfahrens

Digitale Ausstattungspflicht

Präklusionen für Einwendungen

Spielräume der Gemeinden erweitert

Verfahrensbeschleunigung

Schrottimmobilien

Resilienz

Änderungen BauNVO

Änderungen Raumordnungsgesetz

Details

Seminar
NEU BauGB 2026 - Gesetz von Mai 2026
ID
0002686
Termin
03.12.2026 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
03.12.2026 - 10:00 Uhr

Preis

395,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
590,00 Euro (USt. befreit) Andere
250,00 Euro (USt. befreit) Auszubildende